Kosten
Die Kosten variieren pro Termin je nach Krankenversicherung und Behandlungsaufwand und belaufen sich in der Regel auf 95 – 130€.
Für Babys und Kinder bis 6 Jahre werden für den ersten Termin 95€, für Anschlusstermine 60 – 95€ berechnet.
Die Kosten sind pro Termin zu verstehen und beinhalten neben der Anamnese, Untersuchung und Behandlung u.a. auch die Besprechung, Dokumentation und Vereinbarung eines möglichen Folgetermins. Sie sind somit unabhängig von der genauen Behandlungsdauer.
Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung und kann per Kartenzahlung (EC- oder Kreditkarte) oder in bar getätigt werden.
Eine Bezahlung auf Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Kostenübernahme
Alle von mir angebotenen Leistungen können von Ihnen als Selbstzahler*in in Anspruch genommen werden.
Je nach Versicherung werden osteopathische Behandlungen bezuschusst oder erstattet.
Grundsätzlich erfülle ich alle seitens der Krankenkassen geforderten Kriterien für eine (anteilige) Kostenerstattung:
- Master of Science in Osteopathie
- Heilpraktikererlaubnis
- Mitgliedschaft im Verband Deutscher Osteopathen e. V. (VOD), die eine entsprechende Qualität und Dauer der Ausbildung voraussetzt.
Gesetzliche Versicherung
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten für Osteopathie.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Termin bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme, da jede Krankenkasse unterschiedliche Kriterien und Regelungen hat, ob und in welcher Höhe Osteopathie bezuschusst wird. Grundsätzlich ist für eine osteopathische Behandlung keine ärztliche Überweisung notwendig. Häufig wird diese oder ein Empfehlungsschreiben einer Ärztin oder eines Arztes seitens der Krankenkassen gefordert, welches vor oder am Tag des Termins ausgestellt sein muss. Diese können Sie beispielsweise in Ihrer Hausarzt-, Frauenarzt-, Zahnarztpraxis oder bei ihrem Kinderarzt erhalten.
Die Rechnung ist unabhängig von einer möglichen Bezuschussung der Krankenkasse bei mir zu begleichen. Für eine Rückerstattung durch die Krankenkasse benötigen Sie die Rechnung sowie ggf. ein ärztliches Empfehlungsschreiben oder Rezept.
Unter folgendem Link finden Sie zudem Informationen zu den Erstattungskonditionen Ihrer Krankenkasse: https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Private Versicherung
Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Heilpraktiker-Zusatzversicherte erfolgt die Abrechnung gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier hängt die Kostenübernahme von Ihrem persönlichen Vertrag ab. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld über die Anteile und Bedingungen der Kostenübernahme oder Bezuschussung.
Ausfallhonorar
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen so früh wie möglich, mindestens aber 24 Stunden vorher, telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail abzusagen (auch am Wochenende).
Bei Nichteinhaltung der Absagefrist behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen. Ich bitte Sie um Verständnis, da die Praxis nach einem Bestellprinzip läuft und ein Termin ausschließlich für Sie reserviert ist.
